Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis Kenshō
- Allgemeines
Der Vertrag wird zwischen Praxis Kenshō, Maja B. Hitz, Römerweg 26, 5443 Niederrohrdorf und Ihnen geschlossen. - Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als verbindlich, sobald die Terminvereinbarung schriftlich oder telefonisch durch Praxis Kenshō bestätigt wurde. - Annullierung
Eine Annullierung ist bis zu 24h vor dem wahrzunehmenden Termin vorzunehmen.
Andernfalls wird eine Ausfallgebühr in der Höhe von Fr. 100.- verrechnet. - Meldepflicht
Sind Sie bereits bei einem Psychologen / Psychiater in Behandlung, sollten Sie mich vorgängig darüber informieren,
damit die Gesprächstherapie in Absprache mit diesem durchgeführt werden kann.
Ohne die Einwilligung des entsprechenden Psychologen / Psychiaters wird keine Gesprächstherapie durchgeführt. - Haftungsausschluss
Praxis Kenshō macht keine Garantien zur ganzheitlichen Heilung hinsichtlich medizinischer Krankheitsbilder.
Eine Gesprächstherapie ist kein Ersatz für ärztliche oder psychologische / psychiatrische Betreuung.
Negative Folgewirkungen durch eine Gesprächstherapie sind nicht die Regel,
dennoch wird jegliche Haftung für Folgewirkungen abgelehnt. - Information über Ihren Gesundheitszustand
Die Therapeutin geht davon aus, dass der Klient / die Klientin zum Zeitpunkt der
Konsultation weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss steht.
Vorausgesetzt wird ebenfalls, dass der Klient vor der ersten Gesprächstherapie
bestehende Krankheiten erwähnt, welche für die Therapie von Bedeutung sein könnten.
Dies gilt insbesondere für Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie mögliche psychische Beeinträchtigungen
(psychologisch diagnostizierte Störungen und Krankheitsbilder, Anfallserkrankungen und Einschränkungen). - Voraussetzungen für eine Therapie
Damit eine Therapie begonnen werden kann, ist es notwendig,
dass der Klient die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt.
Diese bestehen aus autogener Antriebskraft und dem Wunsch nach Veränderung,
den Glauben an Fortschritt sowie dem Vorstellungsvermögen der Zielsetzung.
Es ist nicht die Aufgabe der Therapeutin, den Klienten zu einer Therapie
oder einer Veränderung in seinem Leben zu überreden.
Die Therapie muss dringend freiwillig sein. - Datenschutz
Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre
sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Praxis Kenshō hält sich strikte an diese Bestimmungen.
Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.
Die Privatsphäre des Klienten wird ausnahmslos respektiert.
In eigener Sache
Der Klient / die Klientin anerkennt:
Die Therapeutin wird Ihnen nie sagen, was Sie tun sollen.
Im Gegenteil: Das aus dem Griechischen stammende Wort „Therapeutos“ bedeutet „Weggefährte“.
Ihre Therapeutin wird Sie auf Ihrem Weg begleiten, doch sie wird Ihnen
keinesfalls vorgeben, welchen Weg Sie einschlagen sollen.